AGB
Ja. Ich habe die AGB von A Tainer Service auf der offiziellen Website geprüft. Die dort veröffentlichten AGB tragen den Stand 01. März 2017 und sind ausdrücklich auf Unternehmer ausgerichtet, nicht auf Verbraucher. AGB von A Tainer Service
Meine Prüfung der AGB
1. Sehr wichtiger Punkt: B2B statt B2C
Die AGB erklären ausdrücklich, dass sie ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 BGB gelten. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich als Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden gedacht.
Das passt zum Geschäftsmodell von Containerhandel und -vermietung, bedeutet aber gleichzeitig, dass diese AGB nicht einfach als allgemeine Verbraucher-AGB für einen Online-Shop verwendet werden sollten.
2. Kaufpreis und Zahlungsverzug
Der Kaufpreis ist grundsätzlich sofort nach Vertragsabschluss fällig. Bei Zahlungsverzug sieht die Klausel 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz vor. Außerdem wird ein Rücktritt vom Vertrag bei Nichtzahlung nach Mahnung vorgesehen.
Hier sollte geprüft werden, ob die konkrete Verzugsregelung zur aktuellen Rechtslage und zum jeweiligen Kundenstatus passt.
3. Miete von Containern
Die AGB enthalten sehr detaillierte Mietbedingungen:
- Mietbeginn bei Lieferung oder Abholung.
- Erste zwei Monatsmieten werden zusammen mit Liefer-/Handlingkosten fällig.
- Danach monatliche Vorauszahlung.
- Keine automatische Verlängerung nach § 545 BGB.
- Bei fehlender Mitteilung über Abholung kann sich das Mietverhältnis verlängern.
- Bei beschädigter oder verschmutzter Rückgabe können weitere Mietkosten und Reparatur-/Reinigungskosten entstehen.
Das ist für ein Containervermietungsunternehmen grundsätzlich nachvollziehbar.
4. Besonders strenge Haftung des Mieters
Sehr auffällig ist Ziffer 5.7: Der Mieter soll während der Mietzeit auch für Beschädigungen haften, selbst wenn ihn kein Verschulden trifft oder die Ursache nicht festgestellt werden kann. Auch bei Verlust soll der Mieter weiter Miete zahlen, bis der Container zurückgegeben oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt wurde.
Das ist eine Klausel, die ich vor Verwendung unbedingt anwaltlich überprüfen lassen würde, insbesondere hinsichtlich AGB-rechtlicher Zulässigkeit im konkreten B2B-Verhältnis.
5. Versicherungspflicht
Der Mieter muss eine ausreichende Feuer-, Einbruchs- und Diebstahlversicherung für den Container abschließen. Bei Kühlcontainern ist zusätzlich eine Maschinenbruchversicherung vorgesehen.
Das sollte im Bestell- bzw. Mietprozess deutlich hervorgehoben werden, damit der Kunde diese Verpflichtung nicht übersieht.
6. Gebrauchte Container
Bei gebrauchten Containern wird die Gewährleistung für offene und verborgene Mängel weitgehend ausgeschlossen. Außerdem wird auf die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB verwiesen.
Das ist ein klarer B2B-Ansatz. Für Verbraucher wäre eine solche Klausel nicht einfach übertragbar.
7. Transport
Die An- und Rücklieferung erfolgt laut AGB auf Kosten und Gefahr des Käufers/Mieters. Für die Transportverträge verweist A Tainer Service auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und insbesondere auf deren Haftungsbegrenzung.
Dieser Teil sollte mit der aktuellen Versandrichtlinie abgestimmt werden, da auf der Website gleichzeitig Angaben wie „Versandkosten im Produktpreis enthalten“ erscheinen.
8. Rückgabe und Reinigung
Die AGB sehen bei Mietcontainern eine Rückgabe in sauberem und einwandfreiem Zustand vor. Für normale Verschmutzung werden 30 € Reinigungskosten genannt; stärkere Verschmutzungen werden nach Absprache berechnet. Reparaturen, Ersatzteile und Instandsetzung können ebenfalls berechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Beim Kauf bleibt der Container bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von A Tainer Service. Die AGB enthalten außerdem eine recht umfangreiche Regelung für den Weiterverkauf und die Abtretung von Forderungen.
10. Gerichtsstand
Es gilt grundsätzlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz von A Tainer Service vorgesehen.
⚠️ Mein Gesamturteil
Die AGB sind inhaltlich auf ein professionelles Container-B2B-Geschäft zugeschnitten, aber sie wirken veraltet: Der veröffentlichte Stand ist vom 1. März 2017.
Besonders prüfen würde ich:
- Haftung des Mieters auch ohne Verschulden
- Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Containern
- Gefahrtragung bei Transport und Übergabe
- Verzugszinsen
- Verweis auf die ADSp und deren aktuelle Fassung
- Abgleich mit der aktuellen Versand- und Rückgabepolitik
- Abgleich mit dem heutigen Online-Shop-Modell
- Datenschutz, Widerrufsbelehrung und Verbraucherinformationen, falls der Shop tatsächlich auch an Privatkunden verkauft.
Besonders auffällig: Die aktuellen Shop-Seiten enthalten offenbar Verbraucherinformationen wie ein 14-tägiges Widerrufsrecht und eine 30-tägige Rückgabepolitik, während die AGB ausdrücklich nur für Unternehmer gelten. Diese Dokumente sollten daher aufeinander abgestimmt werden, damit Kunden nicht widersprüchliche Bedingungen erhalten.